Nachfolgende Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, das heißt natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Allgemeines
1.1 Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Leistung, werden diese Geschäftsbedingungen durch den Klienten anerkannt.
1.3 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Klienten sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
1.4 Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
- Vertragsschluss, Inhalt des Vertrages
2.1 Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Leistung durch den Klienten zustande.
2.2 Der Klient haftet für die umfassende und rechtzeitige Zurverfügungstellung aller zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Unterlagen, sowie sonstiger Informationen, sowie für die Richtigkeit sämtlicher in den Unterlagen enthaltener und sonstiger von ihm erteilter Informationen, die Einfluss auf die Leistungserbringung haben.
- Honorare, Nebenkosten
3.1 Die Honorare verstehen sich rein netto zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, falls nicht abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
3.2 nachträglich vereinbarte Änderungen des Auftrages berechtigen uns zur Berechnung der dadurch erforderlich werdenden zusätzlichen Leistungen und entstehenden Mehrkosten. Auftragsminderkosten werden gegebenenfalls nach Abzug der durch die Änderung verursachten Mehrkosten an den Klienten erstattet.
3.3 Bei Benutzung eines privaten oder Dienst-Pkw werden die Reisekosten pro Entfernungskilometer abgerechnet, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
3.4 Kosten für Materialien, Hilfsmittel, Seminarunterlagen und Räumlichkeiten, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind, werden dem Klienten zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
3.5 Sollte der Klient aus der Reihe der von uns präsentierten Kandidaten für eine andere Position gleichzeitig oder innerhalb von zwei Jahren einen weiteren Mitarbeiter verpflichten, so stellen wir ihm dafür eine branchenübliche „Finders Fee“ in Höhe von 33% des angefallenen Festhonorars in Rechnung.
- Leistungserbringung
4.1 Der Klient kann sich jederzeit Zwischenergebnisse, insbesondere Namen und Bewerbungsunterlagen aller Kandidaten vorlegen lassen, die für das Auswahlverfahren in Betracht gezogen wurden, soweit die Kandidaten gegen die Weitergabe der Informationen gegenüber uns keine Einwendungen erhoben haben.
4.2 Zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen sollen im Rahmen des uns Möglichen ausschließlich IT-Recruits Mitarbeiter eingesetzt werden, zu deren Einsatz der Klient ausdrücklich seine Zustimmung erteilt hat. Soweit nicht anders vereinbart, können wir uns zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei wir dem Klienten stets unmittelbar verpflichtet bleiben. Können vertragliche Verpflichtungen infolge Krankheit oder durch sonstige unverschuldete Verhinderung oder Einschränkung der Leistungsfähigkeit des IT Recruits Mitarbeiters nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß erfüllt werden, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, die Leistungen entweder durch einen anderen IT Recruits Mitarbeiter erbringen zu lassen, oder bei einem vorübergehenden Hindernis die Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, oder bei Unmöglichkeit wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Können durch Einwirkung höherer Gewalt oder ähnlicher unabwendbarer Ereignisse, z.B. Krieg oder Unruhen, Streik oder Aussperrung, Naturkatastrophen, Maßnahmen der Regierung oder ähnliche Umstände vertragliche Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß erfüllt werden, sind wir bei Hindernissen vorübergehender Dauer berechtigt, die Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; bei Unmöglichkeit haben wir das Recht, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden den Klienten über den Eintritt der genannten Umstände unverzüglich informieren.
Dauert die Behinderung länger als einen Monat, kann der Klient nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistungserbringung infolge der Verzögerung für ihn von keinerlei Interesse mehr ist.
4.4 Soweit vertragliche Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß erfüllt werden und dies auf einer Verletzung der vereinbarten Mitwirkungspflichten des Klienten (z.B. Zurverfügungstellung von Unterlagen und Erteilung sonstiger Informationen, Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten, Tagungstechnik, Projektoren, Flip-Charts, Videoanlagen, Übernachtungsmöglichkeiten, Verpflegung etc.) oder der Absage von Terminen seitens des Klienten beruht, hat der Klient keinen Anspruch auf Nachleistung. Der Klient hat das vereinbarte Leistungsentgelt trotz der Nicht-, der nicht rechtzeitigen oder nicht vertragsgemäßen Erfüllung in voller Höhe zu erbringen. Im Falle der Nichtleistung lassen wir uns dasjenige anrechnen, was wir infolge der Nichtleistung erspart haben oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft des IT-Recruits Mitarbeiters erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen haben. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche behalten wir uns vor. Wir sind befugt, die vom Klienten geschuldeten Mitwirkungshandlungen selbst vorzunehmen oder im Wege der Beauftragung Dritter vornehmen zu lassen, soweit der Klient seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Der Klient ist verpflichtet, die dadurch entstehenden Kosten nach unserer Wahl uns oder dem Dritten zu erstatten. Die insoweit von uns erbrachten zusätzlichen Leistungen berechnen wir nach unseren jeweils gültigen Stundensätzen zzgl. notwendiger Auslagen.
- Zahlungsbedingungen
5.1 Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Der Abzug von Skonto bedarf jeweils der besonderen schriftlichen Vereinbarung und ist nur zulässig, wenn alle vorhergehenden, zur Zahlung fälligen Rechnungen ausgeglichen sind.
5.2 Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.
5.3 Kommt der Klient in Zahlungsverzug, hat er die Geldschuld während des Verzugs in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns gegenüber dem Klienten vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
5.4 Alle unsere Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, auch wenn Schecks gegeben worden sind, wenn die Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund nicht eingehalten werden. Wird uns nach dem Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Klienten bekannt, sind wir berechtigt, dann noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, sind wir berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir behalten uns für diesen Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor.
5.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Klienten nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Rückhaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.6 Soweit bei längerfristigen Verträgen nach Aufwand abgerechnet wird, gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Auftragnehmers. Diese ist dem Auftraggeber in Übereinstimmung mit § 2 Abs. 2 Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer jeweils zur Verfügung zu stellen. Bei Verträgen, die im letzten Quartal abgeschlossen werden, gelten die vereinbarten Preise auch für das folgende Jahr. Übersteigt die Preisänderung die marktüblichen Preise nicht nur unerheblich, kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen; § 627 BGB bleibt unberührt.
5.7 Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.
- Datenschutz, Datenübermittlung
6.1 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Daten- und Informationsaustausch in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und mit allen Projektbeteiligten auch über unverschlüsselte E-Mails erfolgt. Sofern der Auftraggeber wünscht, dass Daten nicht über unverschlüsselte E-Mails und E-Mail-Anhänge versendet werden, wird er dies – entweder im Einzelfall oder generell – dem Auftragnehmer schriftlich mitteilen. In diesem Fall werden dann E-Mail-Anhänge verschlüsselt versendet, die der Auftraggeber nur mit Kennwort öffnen kann. Sowohl für den Datenversand vom Auftraggeber zum Auftragnehmer wie auch umgekehrt sind, sofern Verschlüsselung gewünscht wird, Ver- und Entschlüsselungsmethoden zu verwenden, die mit Standardsoftware (insbesondere MS Office, Apple Mail) ohne Zusatzinstallationen anwendbar sind.
6.2 IT Recruits ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit maschinell zu erheben, automatisiert zu verarbeiten und zu speichern sowie – im Rahmen des Auftragsgegenstandes – ggf. einem Dienstleistungsrechenzentrum oder anderen geeigneten Dritten zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. Bei Einschaltung Dritter hat IT Recruits deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.
6.3 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Inhalt unverschlüsselter Emails bzw. deren Anhänge möglicherweise von unbefugten Dritten gelesen werden können. Gleichwohl erklärt sich der Auftraggeber mit einer Kommunikation sowie einer Übermittlung von Unterlagen per unverschlüsselter eMail einverstanden. Sollte der Auftraggeber eine andere Kommunikationstechnik wünschen, wird er dies der IT Recruits mitteilen.
- Urheberrecht/Treuepflicht bzw. Exklusivität
7.1 Wir werden in diesem Projekt ausschließlich in dem Interesse des Klienten tätig, dabei aber selbstverständlich unsere Berufsgrundsätze beachten. Referenzen dürfen daher nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Bewerber bzw. Kandidaten eingeholt werden; außerdem werden wir selbstverständlich etwaige Sperrvermerke berücksichtigen.
7.2 Alle Informationen über das Unternehmen des Klienten, die uns im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangen, behandeln wir vertraulich, soweit die Aufgabenstellung nicht eine Weitergabe an Dritte erfordert. Sollte der Klient wünschen, dass wir bestimmte Informationen keinesfalls an Kandidaten weitergeben, so werden diese Informationen bei der Überlassung an uns als „strikt vertraulich“ gekennzeichnet.
7.3 Wir behalten das Urheberrecht an allen von uns erarbeiteten Unterlagen und Ausarbeitungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Insbesondere behalten wir uns das ausschließliche Recht vor, unser Werk in körperlicher Form zu verwerten und in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben.
7.4 Der Klient steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von uns gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc. nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt, nachgedruckt, weitergegeben oder verbreitet werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Klienten verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
7.5 Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung nicht nur unerheblich beeinflussen können.
7.6 Für die Dauer des Beratungsvertrags wird der Klient keinen anderen Berater mit demselben Projekt betrauen. Er wird uns unverzüglich darauf hinweisen, wenn ihm ein vorgestellter Kandidat bereits bekannt war. Der Klient gibt die personenbezogenen Daten eines Kandidaten nicht ohne unsere Zustimmung und die des Kandidaten an Dritte, auch nicht konzernintern, weiter.
- Haftung
8.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Klient Schadensersatz-ansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.2 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Wir haften auch für eine fahrlässige oder leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Klient vertraut hat und auch vertrauen durfte.
8.3 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
8.4 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Diese Begrenzung gilt auch, soweit der Klient anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
8.5 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
8.6 Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf maximal 250.000 EUR begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigen, die sich aus einer Einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei er seine Vergütung entsprechend anpassen kann.
8.7 Schadensersatzansprüche des Klienten gegen uns können nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden, nachdem der Klient von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, in jedem Fall aber in 5 Jahren ab Anspruchsentstehung. Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht in Fällen von grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Arglist. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
- Gerichtsstand
9.1 Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen (einschließlich Scheckklagen) sowie sämtlicher zwischen den Parteien sich ergebender Streitigkeiten ist Köln, soweit nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen ein anderer Gerichtsstand begründet ist. Im Übrigen behalten wir uns das Recht vor, den Klienten an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
- Schlussbestimmungen
10.1 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
10.2 Der Klient kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von uns an Dritte übertragen. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
- Zurückbehaltungsrecht; Aufbewahrung von Unterlagen
11.1 Bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen haben wir an den uns überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Klienten einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde. Das Zurückbehaltungsrecht gilt zudem nicht bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.
11.2 Nach Ausgleich unserer Ansprüche aus dem Vertrag haben wir alle Unterlagen herauszugeben, die der Klient oder ein Dritter uns aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften bzw. Dateien der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.
11.3 Unsere Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei gem. § 10 Abs. 1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Stand 28.12.2020
Was uns auszeichnet?
IT-Recruits lässt sich gern daran messen, wie weit wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer KundInnen mit qualifizierten IT-Fachkräften nachhaltig verbessern. Es ist für uns oberste Priorität, die Vakanzen unserer KlientInnen mit den besten KandidatInnen schnell zu besetzen.
Unsere Arbeitsweise zeichnet sich durch das konkurrenzlose IT-Fachwissen unserer BeraterInnen und einer mehrschichtigen Suchmethodik aus. Hierdurch gelingt es uns in allen Projekten unsere Philosophie „Low Cost Per Hire“ erfolgreich umzusetzen.
Für wen wir rekrutieren?
IT-Recruits rekrutiert sowohl für namhafte Beratungshäuser als auch für Konzerne und Organisationen, die Vakanzen mit hochspezialisierten IT-ExpertInnen zu besetzen haben – vor allem ExpertInnen aus dem Bereich SAP.
Gleichermaßen verstehen und behandeln wir KandidatInnen als KundInnen und fühlen uns als Dienstleister während und nach dem Bewerbungsprozess.
Unsere diskrete Arbeitsweise während der Suche und unsere offene und transparente Kommunikation im Bewerbungsprozess sind die Basis unseres Erfolgs seit der Gründung von IT-Recruits im Jahr 2012.